


1. Allgemeines / Vertragsabschluss
Vertragspartner des Auftragnehmers ist Thomas Moosmayer, Strothkamp 14, 32051 Herford, nachfolgend TMC genannt.
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn TMC Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware oder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Schriftform (auch per E-Mail) annimmt. Ausgenommen sind Verkäufe auf Onlineplattformen; hier kommt der Vertrag mit Abgabe eines verbindlichen Kaufangebotes durch den Käufer und dessen Annahme durch TMC zustande.
Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über Fernabsatzverträge (§§ 312b ff. BGB), sofern der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, Versandkosten sowie ggf. anfallender Nachnahmegebühren, Installations- und Schulungskosten.
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn TMC über den Betrag verfügen kann.
Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen: für Verbraucher in Höhe von 5 Prozentpunkten, für Unternehmer in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB.
Wechsel oder Schecks werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen; sie gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
Unternehmern stehen Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit deren Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder von TMC anerkannt wurde.
3. Lieferfrist
Artikel, die bei TMC ab Lager verfügbar sind, werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden versandt. Sind Artikel nicht sofort verfügbar, unterrichtet TMC den Kunden unverzüglich.
Bei Lieferungen vor Ort sowie bei Dienstleistungen wird vorab ein Termin vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit der bestätigten oder unwidersprochenen Bestellung und verlängert sich um die Zeit, bis der Käufer alle erforderlichen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
Lieferverzögerungen durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import-/Exportbeschränkungen), die TMC nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferfrist entsprechend.
Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist unsere Schadensersatzpflicht bei Lieferverzug auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. Versandart, -weg und Dienstleister bestimmt TMC nach eigenem Ermessen, sofern keine ausdrücklichen Weisungen des Käufers vorliegen.
Bei Verbrauchsgüterkäufen geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung vom Spediteur an den Käufer übergeben wird.
Handelt der Kunde als Kaufmann im Sinne des HGB, trifft ihn die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt er die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
Handelt der Kunde als Verbraucher, wird er gebeten, offensichtliche Transportschäden beim Zusteller zu reklamieren und TMC zu informieren. Die Nichtbeachtung hat keinerlei Auswirkungen auf gesetzliche Mängelansprüche.
Hinweis: Die Bestätigung einer Rechnung durch Zahlung stellt keine rechtsgeschäftliche Anerkennung der Leistung als vertragsgemäß dar. Mängelansprüche bleiben hiervon unberührt.
5. Widerrufsrecht
5.1 Allgemeines Widerrufsrecht (Fernabsatz)
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. TMC weist bei Vertragsabschluss gesondert schriftlich auf das Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular hin.
5.2 Digitale Inhalte (§ 327 BGB)
Bei Verträgen über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z. B. Software-Downloads, Lizenzen, digitale Medien), erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn:
Diese Zustimmung wird im Bestellprozess durch eine nicht vorausgefüllte Checkbox eingeholt.
5.3 Körperliche Datenträger
Bei versiegelten CDs, DVDs, CD-ROMs, Software und Videos auf körperlichen Datenträgern besteht kein Widerrufsrecht, sobald der Verbraucher das Siegel entfernt hat (§ 312g Abs. 2 Nr. 6 BGB).
6. Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung
Nach Ablauf der Widerrufsfrist oder bei Käufern, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung.
Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache TMC nicht zu vertreten hat, erfolgt die Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch TMC. Grundvoraussetzung ist die Wiederverkaufsfähigkeit der Ware. Der Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs erzielbaren Wiederverkaufspreis, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 % des Rechnungsbetrags.
Nimmt ein Käufer, der kein Verbraucher ist, die Ware nicht ab, ist TMC berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10 % des Kaufpreises als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen – es sei denn, der Käufer weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Für die Dauer des Annahmeverzugs ist TMC berechtigt, die Ware auf Gefahr des Käufers einzulagern. Die Lagerkosten betragen pauschal 15,00 € pro Monat, sofern der Käufer nicht nachweist, dass geringere oder keine Kosten entstanden sind.
7. Eigentumsvorbehalt
TMC behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist TMC berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. Die Zurücknahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer TMC unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Eine Verarbeitung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets für TMC. Wird die Kaufsache mit anderen Gegenständen verarbeitet, erwirbt TMC Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an TMC ab.
8. Gewährleistung / Sachmängelhaftung
8.1 Mangelbegriff
Eine Sache ist mangelfrei, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen (Vertragsvereinbarungen), den objektiven Anforderungen (übliche Beschaffenheit, Eignung für den gewöhnlichen Verwendungszweck) sowie den Montageanforderungen entspricht (§ 434 BGB n.F.).
Eine Sache kann auch dann mangelhaft sein, wenn sie nicht reparierbar ist, soweit Reparierbarkeit nach den objektiven Anforderungen erwartet werden kann (Umsetzung EU-Richtlinie 2024/1799).
8.2 Gewährleistungsfristen
Käufertyp | Neuware | Gebrauchtware |
|---|---|---|
Verbraucher (§ 13 BGB) | 24 Monate | 12 Monate |
Unternehmer | 12 Monate | 6 Monate |
8.3 Beweislastumkehr
Zeigt sich ein Mangel innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag (§ 477 BGB n.F.). TMC kann diese Vermutung widerlegen.
8.4 Nacherfüllung
Verbraucher haben nach ihrer Wahl Anspruch auf Mängelbeseitigung (Reparatur) oder Lieferung mangelfreier Ware.
Entscheidet sich der Verbraucher für die Reparatur, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um ein weiteres Jahr ab Abschluss der Reparatur. TMC informiert den Verbraucher bei Mängelrügen aktiv über dieses Wahlrecht und die Fristverlängerung.
Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die verbleibende Art. Ein Austausch gegen ein gleichwertiges Nachfolgemodell gilt als akzeptiert, sofern dies dem Verbraucher zumutbar ist.
Weitergehende Rechte (Rücktritt, Minderung) können erst nach Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist oder nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
Für Unternehmer gilt: TMC ist innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Aufwendungsersatz nach § 478 Abs. 2 BGB ist auf max. 2 % des ursprünglichen Warenwerts begrenzt.
8.5 Digitale Elemente / Updates
Verkauft TMC Waren mit dauerhaft bereitgestellten digitalen Elementen (z. B. Geräte mit integrierter Software, Navigationssysteme), stellt TMC die zur Aufrechterhaltung der Mängelfreiheit erforderlichen Updates bereit. Installiert der Verbraucher ein bereitgestelltes Update nicht in angemessener Frist, haftet TMC nicht für Mängel, die allein darauf zurückzuführen sind – sofern der Verbraucher über das Update und die Folgen der Nicht-Installation informiert wurde.
8.6 Herstellergarantien
Herstellergarantien sind Leistungsversprechen des Herstellers und begründen für TMC keine eigenen Verpflichtungen. Der Kunde trägt die Kosten des Transports zum/vom Hersteller sowie ggf. Auf-/Abbaukosten. TMC führt diese Arbeiten auf Basis eines gesonderten, kostenpflichtigen Dienstleistungsauftrags durch.
8.7 Gewährleistungsausschlüsse
Kein Gewährleistungsanspruch besteht für:
Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung beginnen keine neuen Fristen; § 203 BGB bleibt unberührt.
8.8 Haftungsbeschränkung
Mit Ausnahme der Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sind weitergehende Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. TMC haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.
Diese Haftungsbefreiung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit sowie bei Ansprüchen nach §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
9. Datensicherung
TMC haftet nicht für den Verlust von Daten, es sei denn, TMC hat den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Käufer hat sichergestellt, dass eine aktuelle Datensicherung vorhanden ist, sodass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Es liegt allein in der Verantwortung des Kunden, vor Reparaturen, Ein- und Umbauten eine vollständige Datensicherung vorzunehmen. Mit Auftragserteilung bestätigt der Käufer, eine aktuelle Datensicherung vorzuhalten. Anderenfalls bedarf es eines gesonderten, schriftlichen und kostenpflichtigen Auftrags zur Durchführung der Datensicherung durch TMC.
10. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
TMC kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder sonstige konkrete Anhaltspunkte für eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers bekannt werden.
11. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag Herford vereinbart. TMC ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der EU kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, soweit es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand: Juli 2026

Thomas Moosmayer Computer - Systeme
Strothkamp 14
32051 Herford